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Channel: Kommentare zu: Interview: Rechtliche Fallstricke bei Blogger Relations
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Von: Urs E. Gattiker

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Lieber Daniel

Danke für diese Angaben.

In Europa ist dies eigentlich nur in der UK klar geregelt (seit 2009) . Zugestellte Rezensionsexemplare (Bücher), Produkte und weitere direkte oder indirekte finanzielle Goodies müssen von einem Blogger deklariert werden.

Das gleiche gilt auch in in den USA seit 2008. In beiden Ländern warten wir noch auf die schlimmen Gerichtsfälle in solchen Sachen. Ich habe diese Problematik inklusive der US und UK Regularientexte hier diskutiert:

===> http://commetrics.com/articles/sheer-transparency/

@auf_ab:disqus Aus diesem Grunde vermeide ich diese Problematik indem ich wie folgt vor:

1. Einen Eintrag wie z.B. ich habe eine Rezensionskopie erhalten oder aber hinweisen, das man einfach das Buch oder Produkt selber gekauft hat und jetzt eine Besprechung davon im Blog veröffentlich.
– Transparenz – ein Muster bekommen – ja oder nein

2. Wenn es Zuwendungen gibt kann man als Unternehmen sowieso das ganze einfach in Rechnung stellen wie z.B. —- für Beratungsleistungen verrechne ich…. plus Reisekosten —

Aber auch hier lohnt es sich darauf hinzuweisen, dass man als Gast auf dieser Konferenz war…

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste …. oder Transparenz lohnt sich.
Freundlichst
Urs
@CyTRAP:twitter

PS: @disqus_KlXfNVpVqd:disqus ich würde wohl kaum einen bezahlten Link schalten (URL – bezahlt) Aber man kann ja Werbung (verlinkt) auf einem Blog platzieren.


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